Dokumente, die nicht gescannt werden dürfen
Folgende Dokumente dürfen nicht gescannt werden:
Mit Heft- oder Büroklammern versehene Dokumente
Dokumente mit noch nasser Tinte
Dokumente, die kleiner als 48 × 50 mm sind
Dokumente, die breiter als 240 mm sind (*1)
Andere Dokumente als Papier/Plastikkarten (wie Textilien, Metallfolien oder OHP-Folien)
Wichtige Dokumente, wie Zertifikate und Kassenbelege, die nicht beschädigt werden dürfen
*1: | Wenn Sie einen Kugelschreiber verwenden, um den Einsteller der Seitenführung herauszuziehen und dann den ADF-Papierschacht (Einzug) am Scanner anzubringen, können Dokumente mit einer Breite von bis zu 240 mm eingezogen werden. Für weitere Details siehe Scannen von Dokumenten mit einer Breite von 220 mm bis 240 mm. |
Da chemisches Papier chemische Substanzen enthält, die die Bremsrolle und die Rollen zum Einziehen der Dokumente (wie die Einzugsrolle) beschädigten können, kann es beim Scanner zu einer Fehlfunktion kommen.